Das Landesamt für soziale Dienste (Abteilung Gesundheitsschutz) führt Praxisbegehungen als Überwachungsmaßnahme durch. Diese Praxisbegehungen werden alle Praxen in Schleswig-Holstein betreffen.
Dabei werden unter anderem sämtliche Bereiche der Aufbereitung von Medizinprodukten kontrolliert. Ein funktionierendes QM (Qualitätsmanagement) wird dabei vorausgesetzt. Bei nicht korrekter Durchführung drohen Ordnungswidrigkeitsverfahren, Bußgeldbescheide oder sogar Praxisschließungen.
Egal welche Aussage Zahnärztekammern, Bezirksregierungen, Gesundheitsämter, Veranstaltungsleiter, Medizinprodukteberater etc. treffen, der Praxisbetreiber allein ist verantwortlich dafür, dass geltende Vorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Empfehlungen, Leitlinien etc. in seiner Praxis umgesetzt werden.
Dazu gehören vor allem die Einhaltung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und der RKI-Empfehlung, die der Maßstab für die Gerichte sind.
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